Beispiele / Schuldenregulierungen

A. Beratung eines überschuldeten Sozialleistungsempfängers

Der Schuldner hatte ca. 20.000,- EUR Schulden bei mehr als 15 Gläubigern. Die Schulden resultierten zunächst aus unbezahlten Handyrechnungen, einem Dispokredit und später auch noch aus Mietschulden. Es gab keine Möglichkeit, den Gläubigern eine Vergleichszahlung anzubieten, außerdem waren viele kleine Gläubiger nicht vergleichsbereit, pfändeten diesem aber immer wieder das Konto. Ein P-Konto machte keinen Sinn, da dieses nur die Grundfreibeträge freistellt und der Schuldner unregeläßige Unterhaltsleistungen bekam. Eine Wohnungskündigung drohte nicht mehr – der Schuldner war umgezogen. Die öffentlichen Schuldnerberatungen waren zur Abwicklung der Insolvenz überlastet.

Wegen der ständigen Kontopfändungen und der langen Wartezeit bei öffentlichen Beratungen wurde dem Schuldner empfohlen Ratenzahlungen einzustellen, einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Gericht zu beantragen und damit einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen. Das Finden des Anwalts ist beispielsweise bei Anwalt.de möglich.

Später teilte der Schuldner mit, dass die Insolvenz mit dem Beratungshilfeschein innerhalb von weniger als drei Monaten für den Schuldner kostenfrei (mit Ausnahme von 10,00 EUR Beratungshilfegebühr) eingeleitet wurde. Der Schuldner kam im März 2010 zur Beratung, bereits im Sommer 2010 war der Schuldner in der Insolvenz (bis dahin hätte die zuständige öffentliche Beratung noch nicht einmal einen Termin vergeben).

B. Klienten mit Vergleichspotential

Eine arbeitssuchende Mutter mit zwei kleinen Kindern hatte vom Kindesvater Mietschulden übernehmen müssen, Schulden bei Versorgern und bei einer Bank (Dispositionskredit des gemeinsamen Kontos) in einer Gesamthöhe von ca. 22.000,- EUR. Der Vater der Schuldnerin war bereit, knapp 5.000,- EUR zu bezahlen, wenn die Tochter dadurch die Schulden erlassen bekäme.

Wenn Vergleichsmöglichkeiten mit der Mehrheit der Gläubiger bestehen, ist bei Verbrauchern ein Gläubigervergleich möglich.

Auch dieser Klienten wurde der Weg erklärt und mit den Mitteln des Vaters wurden 17.000,- EUR erlassen und die ehemalige Klientin ist schuldenfrei.

C. Fälle für langfristigen Regelungsbedarf

Oft kommen Schuldner, die arbeitssuchend sind, Miet- und Versorgerschulden haben (sog. Primärschulden) und denen neben “üblichen” Vollstreckungen eine Mietkündigung droht, wo der Strom ggf. abgestellt werden soll und wo zugleich Unterhaltszahlungen nicht geleistet werden können. Diese Schuldner können wegen des langfristigen Regelungsbedarfs nach einem ausführlichen kostenfreien Gespräch nur zu einer öffentlichen Beratung empfohlen werden. Dort wird bei der Verabredung einer Ratenzahlung mit dem Vermieter und mit dem Versorger Beistand geleistet und nach Abzahlung entsprechender Schulden – nach ggf. sehr langer Wartezeit – das Insolvenzverfahren in der Zukunft eingeleitet. Derart langfristige Beratungen können von unserer mit ehrenamtlichen Mitarbeitern arbeitenden Beratungsstelle nicht betreut werden – aber es wird eine Lösung aufgezeigt und die weiteren kostenfreien Beratungsstellen benannt.

Sie können gerne jetzt kostenlos einen Termin unter 030 9120 6868 vereinbaren, das Berliner Büro für die Schuldnerberatung finden Sie in der Schönhauser Allee 145.

 

Hier finden Sie Informationen zu den Familienrecht-Themen Scheidungsrecht, Düsseldorfer Tabelle 2013 und Unterhaltsrechner.